mehrwertsteuer rückerstattung

Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Einkäufen im Ausland (Österreich / Deutschland) für Schweizer

Shopping in EU-Ländern wie Österreich und Deutschland macht nicht nur Spass, es ist vor allem oft günstiger – und hier ist nicht nur vom Warenwert die Rede. Wer als Schweizer z.B. im Nachbarland Österreich einkaufen geht, hat die Möglichkeit, viel Geld zu sparen und die erhobene Mehrwertsteuer zurück zu bekommen. Doch wann und wie funktioniert’s?

Einkaufen im Ausland als Schweizer: So bekommt man die Mehrwertsteuer zurück

Am Schweizer Zoll muss man seine eingeführten Waren nur melden, wenn der Wert über 300 Franken pro Person beträgt – darunter gibt es keine Versteuerung. Eine Kumulation der Freigrenze bei mehreren Personen ist nicht möglich. Wird die Ware verzollt, muss man auf den gesamten Betrag den Schweizer Mehrwertsteuersatz von 8,1 % bzw. 2,6 % für Nahrungsmittel bezahlen.

So funktioniert die Mehrwertsteuer-Rückerstattung:

  1. Im Geschäft: Beim Kauf erhalten Sie einen Beleg mit Ihrer Anschrift.
  2. Kaufbeleg stempeln: Lassen Sie den Beleg beim ausländischen Zollamt abstempeln, um die Ausfuhr zu machen.
  3. Verzollungs-frei: Ist der Warenwert unter 300 Franken, können Sie die Ware ohne Verzollung einführen.
  4. Verzollungs-Pflicht: Übersteigt der Warenwert 300 Franken, melden Sie beim Schweizer Zollamt die Einfuhr und zahlen den Schweizer MwSt.-Satz.
  5. Rückerstattung: Bringen Sie das nächste Mal den abgestempelten Kaufbeleg in den Shop mit, um spesenfrei die MwSt. zurückzubekommen.

Wer nicht in das Geschäft zurückwill, hat andere Möglichkeiten zur Mehrwertsteuer-Auszahlung – zu beachten sind allerdings die teilweise sehr hohen Dienstleistungsgebühren, die oft nicht deutlich kommuniziert werden:

  • Mehrwertsteuer-Rückerstattungsfirmen: Auszahlungsstellen von Global Blue oder Premier Tax free zahlen die Mehrwertsteuer nach Abgabe des Ausfuhrscheins bar aus.
  • Per Post kann die Auszahlung von einem Tax-Free-Dienstleister auf die eigene Bankverbindung ausgezahlt werden.
  • Refund Suisse: An der Kassa kann zusätzlich zum Beleg das Ausfuhrlabel ausgedruckt werden. Dieses kann der Zoll bestätigen und beim nächsten Einkauf im Geschäft wird der aufgedruckte Barcode mit dem Ausfuhrlabel gescannt. Über Refund Suisse erfolgt dann die Rückstattung.

Bei Einkäufen bis 300 Franken bekommt man übrigens die ganze Mehrwertsteuer zurück – man muss also nicht mal den Schweizer Steuersatz bezahlen, der Verwaltungsaufwand sei hier im Verhältnis zum Ertrag zu gross.

Achtung: In Österreich erhält man die Steuer nur zurück, wenn man im Geschäft mindestens 75 Euro ausgibt. In Deutschland gibt es diese Mindestgrenze nicht.

Mehrwertsteuer-Rückvergütung: Erlaubte Höchstgrenzen und Fristen

Wer nun nach Herzenslust einkaufen gehen will, sollte auf die erlaubten Höchstmengen pro Person und pro Tag achten:

  • Lebensmittel: 1 Kilo Butter, 1 Kilo Fleisch, 5 Liter Milch
  • alkoholische Getränke: 5 Liter von bis zu 18 % Vol. Alkohol, 1 Liter von über 18 % Vol. Alkohol
  • Tabakfabrikate: 250 Stück Zigaretten, 250 Gramm von allen anderen Tabakfabrikaten

Werden die Höchstmengen überschritten, sind Zollabgaben zu zahlen. Genauere Informationen zu allen Höchstmengen bekommt man auch direkt beim Zoll.

Die Ausfuhrfrist beträgt maximal 3 Monate und die Frist zum Einlösen der Mehrwertsteuer beträgt sowohl in Deutschland als auch in Österreich 6 Monate.

Zoll und Mehrwertsteuer bei Online Shopping

Auch beim Online Shopping gibt es einige Dinge zu beachten: Sendungen aus dem Ausland sind Zoll- und Mehrwertsteuerpflichtig – müssen also angemeldet werden. Die Dienstleister, also Post, DHL, UPS etc., übernehmen die Anmeldung. Nicht erhoben werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge von höchstens 5 Franken pro Zollanmeldung – 65 Franken Sendungswert inkl. Transport und Verzollung.

Die Transportunternehmen stellen die Verzollungsarbeiten, die dem Staat zu entrichten sind, dem Empfänger in Rechnung. Allerdings ist es auch möglich, den Service einiger Paketshops zu nutzen und sich eine Lieferadresse in Grenznähe in Deutschland oder Österreich (Vorarlberg) einzurichten. Dann kann man die Waren dort hinschicken lassen, abholen und am Zollamt die Mehrwertsteuer rückerstatten lassen.

Video Online-Shopping mit einem Paketshop

(Stand März 2024, keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Erkundigen Sie sich bei Zweifeln an Ihrem Zollamt nach den genauen Bestimmungen)

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40 Gedanken zu „Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Einkäufen im Ausland (Österreich / Deutschland) für Schweizer“

  1. Habe in Bregenz einen Motorradhelm, Motorradstiefel und den Motorrad – Service (Motorrad in Bregenz (A) gekauft. Bekomme ich die Mehwertsteuer wieder zurück. Wie muss ich vorgehen?

    Besten Dank für eine Antwort.

    Freundliche Grüsse

    Herbi Cabernard
    (Schweiz)

    Antworten
  2. Hallo zusammen, da hätte ich mal noch eine ergänzende Frage dazu. Wenn jemand einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr hat und demzufolge auch nur einen befristeten Ausländerausweis in der Schweiz, kann dann diese Person trotzdem die MWSt. erstattet bekommen bei Einkäufen in D? Kürzlich hat der dt. Zollbeamte nämlich sehr barsch reagiert und das verneint, Dies ginge angeblich nur mit einer unbefristeten Aufenhaltsgenehmigung in der CH.
    Ich wäre froh, dazu irgendwo einen Gesetzestext zu finden, aber meine Suche war bis jetzt erfolglos. Nochmal am Zoll dieses Prozedere macht keinen Spass!
    Ich bin für jede Hilfe dankbar :-)!
    Herzliche Grüsse
    Susanne aus der Schweiz

    Antworten
    • Hallo Susanne.
      Ist doch wohl sehr logisch, dass jemand, der keine gültigen Ausweispapiere für ein Land hat, illegal dort wohnt, also gegen das Gesetz verstösst. Sollen solche Personen tatsächlich auch noch belohnt werden? Keine gültigen Aufenthaltspapiere, keinen angemeldeten Wohnsitz und keine Steuern bezahlen, dafür von Zollvergünstigungen profitieren. Aber hallo!
      Wenn solches möglich wäre, würden wohl viele Anrainer an die Schweiz ihre Einkäufe quasi als Ausfuhr beim Zoll bestätigen lassen und könnten zum Beispiel in Deutschland um viele Euros biller leben. Fänden Sie das wirklich korrekt?
      Gruss Canaryfan

      Antworten
      • Canaryfan, ich denke du hast die Frage von Susanne nicht richtig gelesen. Sie hat gültige Ausweispapiere, leider aber zeitlich begrenzt. Also von meinem logischen Verständnis schließe ich daraus, wenn man in der Schweiz wohnt, hat man auch einen Anspruch, die Mwst zurück zu bekommen, ich mein du zahlst doch Steuern, warum sollte Dir da der Anspruch verwehrt werden?!
        Susanne, ruf doch einfach bei der kantonalen Zollverwaltung an, die können Dir sicher weiterhelfen.
        Über eine Auflösung wäre ich sehr gespannt!

        Antworten
    • Hi Jonny,
      in erster Linie geht es hier um die Beziehung zwischen Kunde und Staat, der Steuern einheben möchte, bei dem Kunden profitieren die einen niedrigeren Steuersatz haben als im Land, in dem Sie die Waren erwerben. Händler profitieren insofern, als dass es für Ausländer dadurch attraktiver ist z.B. in Österreich einzukaufen als in der Schweiz, da sie nicht nur vom Währungsvorteil profitieren, sondern zudem ihre Steuern erstattet bekommen.

      Antworten
  3. Hallo zusammen

    Ich lasse öfters Pakete nach Feldkirch (A) liefern und bin irgendwie noch nie auf die Idee gekommen die MWST zurückerstatten zu lassen -.-‚

    Kann mir jemand evtl. den Ablauf (inkl. Verzollung falls nötig) bei der Grenze in Feldkirch erklären? Was braucht man da für Formulare wo muss man hin usw.

    Vielen Dank und Gruss
    Pete

    Antworten
  4. Hallo

    Ich möchte gerne Möbel in Deutschland bestellen, diese liefern aber in Deutschland. Jetzt habe ich mir gedacht, ich lasse diese bis an die Grenze an einer solchen Lieferadresse liefern. Wie sieht das aber mit der MWST aus? Krieg ich die zurück? Die Dame am Telefon vom Unternehmen behauptet, ich könnte ein Formular in jedem Schreibwarenladen kaufen und so die MWST zurückverlangen. Weiss nicht ob das richtig ist? Und wie muss ich das verzollen? Muss ich meine Möbeln einfach am Zoll anmelden? Betrag ca. EUR 5000.00. Vielen Dank für eure Hilfe. Gruss

    Antworten
  5. Ich moechte einene Fluegel in Wien kaufen. Der soll nach Deutschland an einen Spediteur verschickt werden welcher ihn per container nach Indonesien weiter schickt.

    Bekomme ich in indonesien die Mehrwertsteuer zurueck – welches Formular benoetige ich ?

    Antworten
  6. Hallo

    Ich möchte die MWST aus D auf mein EURO Konto in Deutschland auszahlen lassen. Nun schreibt mir der Lieferant das gehe nicht, es muss ein Konto in der CH sein. Wer kann mir weiterhelfen? Gruss

    Antworten
  7. Hallo. Ich habe mir massgeschneiderte Lamellen-Vorhänge in Deutschland bestellt. Auf der Rechnung waren die 19% MwSt. von Deutschland aufgeführt und wurden so auch von mir beglichen.

    Das Transprotunternehmen hat mir nun auch eine Rechnung geschickt für Zoll und MwSt.

    1. Zoll zahle ich ja nicht, weil die Ware in einem EU-Land hergestellt wurde. Stimmt das?

    2. Ich habe ja bereits MwSt. bezahlt – kann man den Betrag nicht verrechnen? Kann ich das im Nachhinein noch zurückverlangen?

    Besten Dank!

    Liebi Grüess
    Kitty

    Antworten
  8. guten tag

    danke für die tollen tipps hier.

    eine frage, wie kann ich die mwst rückerstatten aus de oder ö wenn ich die rechnungsadresse in der schweiz angebe (meine heimadresse) und die ware aber nach de oder ö liefern lasse ( packstation oder Ferienhotel)

    grüessli anita

    Antworten
  9. Hallo,
    ich bin zwar aus Deutschland und habe nicht die Möglichkeit die MwSt zurück zu verlangen, aber trotzdem eine Frage zu diesem Thema.
    Werden die 300,-Sfr, die ja Zollfrei sind, brutto oder netto gerechnet?
    Danke und Grüße
    Jenny

    Antworten
  10. Wichtig ist das die Waren auch wirklich in die Schweiz geliefert werden. Wir machen es jetzt so:

    Vorbild #1
    Bei einem Tisch von 200x100cm ist der angegeben Preis €850, inklusive der holländischen MwSt. von 21%.

    Vorkasse exkl. MwSt. Bar bei Lieferung
    Teaktisch 200x100cm €702,48
    8% Schweizer MwSt. €56,20
    Transport €199
    8% Schweizer MwSt. €15,92
    Einfuhrverzollung €70
    Total €901,48 €142,12
    Insgesamt Zahlen Sie €1043,60.

    http://teakmoebel.com/versand-schweiz

    Antworten
  11. Hallo,

    Wollte mich erkundigen wie das eigentlich ist, wenn man als CH in A Urlaub macht, kann man da die erhobenen MwSt (Skimiete, usw.) auch zurückfordern?

    Danke schon jetzt. M

    Antworten
    • Hi,
      die Mehrwertsteuer wird nicht direkt beim Kauf abgezogen, sondern muss per Formular zurückgefordert werden. Solche MwSt. Erstattungs-Formulare liegen in den meisten Geschäften auf.

      Antworten
  12. Halo..

    Ich habe gester was in österreich gekauft.. den zettel den ich abstempfeln lassen sollte wegen rückerstattung der mehrwertsteuer hab ich vergessen abstempfeln lassen..
    Meine frage ist.. kan ich den am nächsten tag hin fahren und abstempfeln ?

    Freundliche grüsse hasi

    Antworten
  13. Toller verständlicher Artikel. Vielen Dank auch an Simon für die guten Antworten.

    Vor allem Geschäfte in Deutschland und Österreich welche nicht in Grenznähe liegen verweigern die Mwst direkt auszuzahlen (dies ist vermutlich die angesprochene Kulanz; hat jemand eine Ahnung wo diese vermerkt ist bzw. ob das weiterhin gilt?). Trotzdem ist es in diesen Geschäften oftmals möglich die Mwst über die Global Refund Systems zurück zuerhalten, welche aber einen beträchtlichen Teile (ca. 30%) der Mwst als Bearbeitungsgebühr einkassieren. Meine Frage ist ob es daher einen Weg gibt diese Refund Systems zu umgehen? Warum zahlen die Geschäfte die Mwst an die Refund Systems aus aber nicht direkt an Ihre Kunden?

    Antworten
  14. Habe mir neue Skischuhe in den Skiferien in Österreich gekauft, aber wenn ich am Sonntag in die Schweiz zurückfahre ist kein Büro zum Abstempeln mer offen beim Zollübergang, wie bekomme ich die Mwst. zurück?

    Antworten
  15. Kann man den Abgestempelten Mws Zettel am gleichen Tag noch im Geschäft vorzeigen und bekommt das Geld oder muss man warten? Wenn Ja wie Lange.
    Ich bin Schweizerin und kaufe regelmäsdig in Deutschland ein nun wenn ich mir einen Grünen Mws Zettel geben lasse und den dann am Zoll abstempeln lasse: kann ich dann gleich wieder ins Geschäft zurück? Wurde schon von Zollbeamten aufgehalten allerdings ohne erklärung. Kann mir jemand das erklären?

    Antworten
  16. Hallo Sonja.
    Sämtliche Waren, deren Belege am Zoll abgestempelt wurden, müssen unverzüglich ausgeführt werden. Sie dürfen damit nicht zurück nach Deutschland, sonst begehen Sie eine illegale Wareneinfuhr nach Deutschland. Ist schon klar, meist wird man ja bei einem Grenzübertritt nach Deutschland nicht kontrolliert. Sollten Sie aber Pech haben, kann’s teuer werden.
    Ausweg: Sie können die Ware über die Grenze in die Schweiz bringen, dort deponieren und zurück in das Geschäft, wo Sie eingekauft haben, um die MWSt. zurück zu fordern.
    Gruss Canaryfan

    Antworten
  17. Hallo
    Wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuerrückerstattung, wenn mein Freund den Ausfuhrschein auf seinen Namen ausgefüllt, abgestempelt und ich diesen nun im Geschäft in Deutschland einlösen(Mehrwertsteuer zurückverlangen) möchte? Geht das oder darf nur explizit die aufgeschriebene Person die Mehrwertsteuer im Geschäft zurückverlangen?

    Und wie schaut Folgendes aus: War gestern in Deutschland einkaufen, konnte die Ausfuhrscheine gegen Abend beim Zoll aber nicht mehr abstempeln lassen, da schon alles geschlossen war. Kann ich theoretisch morgen nochmals zum Zoll fahren und mir die Ausfuhrscheine im Nachhinein abstempeln lassen???

    Bin für jeden Tipp oder Hilfe dankbar.

    Liebe Grüsse

    Corinne

    Antworten
  18. Hallo
    Wir haben kürzliche in Friedrichshafen drei Brillen für über 1300 Euro gekauft und darauf die MWSt. bezahlt. Wir haben auch kein Formular für deren Rückerstattung erhalten. Können wir dies nachträglich noch beim Optikergeschäft verlagen oder wie kommen wie am Einfachsten zur Rückerstattung der MWSt? Danke für die Antwort.

    Antworten
  19. Hallo Zusammen,
    ich hätte auch noch eine spezielle Frage ich bin Österreicherin und lebe mit einer 5-jährigen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz (Ende 2023). Nun möchte ich einen Hund aus Österreich in die Schweiz einführen. Kann ich auch bei dem Hund die MWST Rückerstattung machen und wie genau funktioniert das? Gilt diese Regelung auch nur Grenznah oder Österreichweit?

    Vielen Dank für die Hilfe

    Antworten
  20. Hallo „Schweiztipps“,

    Mein Partner hat eine Schulungsdienstleistung „eingekauft“ während der Corona Zeit > Englisch Video Conferenz Schulung inkl. Tests > er sass in der Schweiz, die beiden Damen (Lehrerin und Prüferin) in Österreich.
    Nun hat er eine Rechnung inkl. der Österreichischen MWST (Umsatzsteuer) erhalten mit sehr kurzem Zahlungsziel.
    Wie kann er nun diese MWST wieder zurückfordern? Kann er überhaupt?
    Ich war der Auffassung, dass es bei Dienstleistungserbringung etwas anders läuft, gemäss Aussage aus Österreich machen sie das immer so (was für mich nicht beweisst, dass es auch korrekt ist?).
    Wie seht ihr das?
    Herzliche Dank für eine Antwort

    Antworten
  21. Hallo Schweizertipps.
    Ich lebe in der Schweiz und möchte aus der Schweiz eine Dienstleistung von einem Web-Designer beziehen, der in Wien/Östereich lebt und arbeitet. Es wird dabei kein Produkt verschickt, sondern eine Web-Site erstellt und von mir bezahlt. Wie funktioniert das mit der MwSt? Wird da etwas in Rechnung gestellt? Wenn ja, wie kann dies rückerstattet werden?
    Danke im Voraus für eine Antwort.

    Antworten
  22. Hallo „Schweiztipps“
    Wie lange kann ich mit dem U34-Formular die Mehrwertsteuer beim Verkäufer zurückfordern.
    Habe konkret 2 Ausfuhrbescheinigungen aus dem Jahr 2017 und 2018.
    Bin seither einfach nicht mehr nach Österreich gekommen.
    Wie lange muss der Verkäufer diese Ausfuhrbescheinigungen zur Rückzahlung der MwSt. noch akzeptieren ?
    Herzlichen Dank im Voraus

    Antworten
  23. Guten Tag

    Wir haben in Österreich ein Küche gekauft und durch ihre Leute in der Schweiz montieren lassen. Auf der Rechnung sind die Mehrwertsteuern angegeben. Können wir diese zurückfordern und wie funktioniert das? Bezahlt haben wir diese Küche aus der Schweiz mit E-Banking. Besten Dank für ihre Rückmeldung. Gruss Patrik

    Antworten

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