Firmengründung in der Schweiz - ein guter Wirtschaftsstandort für Einzelunternehmen, GmbH oder AG? Bild: Genf

Firmengründung in der Schweiz: Einzelfirma, GmbH oder AG? Vor- und Nachteile.

Sie planen eine Firmengründung in der Schweiz? Dann finden Sie hier alle wichtigen Infos zum Wirtschaftsstandort Schweiz, dem Steuersystem, den unterschiedlichen Eigenschaften, Vorteilen und Nachteilen verschiedener Gesellschaftsformen wie Einzelfirma, AG oder GmbH – und auch einen kleinen Exkurs in die Unternehmensgründung für Ausländer bzw. ohne Wohnsitz in der Schweiz.

Mit etwa 71.000 Euro (ca. 79.300 CHF) Bruttoinlandsprodukt je Kopf liegt der Standort Schweiz in Europa hinter Luxemburg auf Platz 2. Länder wie Deutschland und Frankreich folgen erst mit großem Abstand. Einzig das dynamische Irland ist mit etwa 65.000 Euro nicht allzu weit von der Schweiz entfernt. Das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Schweiz ist nach wie vor im In -und Ausland groß. Im Jahre 2016 wurden 39.125 Unternehmen gegründet, etwas weniger als 2014 mit 42.478. Fast 90 % der Neugründungen fallen auf den tertiären Sektor, also die Dienstleister, die gleichzeitig den wachstumsstärksten Wirtschaftssektor bilden. In der Schweizer Industrie dominieren die Unternehmen mit überdurchschnittlich hohem Technologieanteil mit 69 %. Diese Unternehmen mit ihrer hohen Produktivität und die Dienstleister sind die stärksten Wachstumsmotoren der Schweiz. Die Schweiz besitzt mit die geringste Jugendarbeitslosigkeit in Europa, eine niedrige Verschuldung, den höchsten Wohlstand und große Zufriedenheit im Durchschnitt der Bevölkerung.

Gute Zukunftsaussichten für Schweizer Neugründungen

Gute Erfolgsaussichten für Gründer-Teams am Standort Schweiz
Gute Erfolgsaussichten für Gründer-Teams am Standort Schweiz

Die meisten Gründungen werden mit wenigen Beschäftigten im Sektor der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durchgeführt. Neugründungen bleiben dennoch ein guter Job-Generator. Mit den Neugründungen wurden jährlich in der Schweiz etwa 53.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Bei vielen dieser Unternehmen ist ein Wachstum zu erwarten, so dass mit der Zeit ein Vielfaches dieser Größenordnungen durch die Neugründungen ausgelöst wird. Bei 12 % aller Schweizer Unternehmen trat über drei Jahre ein Wachstum von mindestens 10 % ein, 3,5 % schaffen sogar über 20 % jährliches Wachstum.

Die Neugründungen in der Schweiz haben überdurchschnittlich gute Zukunftsaussichten. Neugründungen erfolgen weniger aus wirtschaftlicher Not, als aufgrund guter Unternehmerideen. Rund 400 Gründerunternehmen bezeichnen die Statistiker des Eidgenössischen Departments für Wirtschaft als „Gazellen“, weil sie in den ersten fünf Jahren nach der Gründung über 20 % Wachstum jährlich erreichen. Im internationalen Vergleich ist die mittelfristige Überlebensrate der neu geründeten Unternehmen sehr hoch. Nach fünf Jahren sind nach Angaben der OECD noch 60 % der in der Schweiz neu gegründeten Unternehmen aktiv, was nur von Österreich, Belgien und Schweden übertroffen wird. Bei den übrigen europäischen Nachbarländern liegt die Überlebensrate nur bei etwa 40 %.

Genferseeregion führend bei Unternehmensgründungen

Die Region um den Genfer-See ist als Standort für Firmengründungen sehr beliebt
Die Region um den Genfer-See ist als Standort für Firmengründungen sehr beliebt

Führende Gründerregion ist die Genfersee-Region, in der gegen den Trend die Zahl der Neugründungen auf 8.087 gestiegen ist. Fast jedes fünfte neu gegründete Unternehmen in der Schweiz wählt seinen Sitz am schönen Genfersee. Mit seinen zahlreichen Universitäten und Forschungsinstituten hat sich der Genfersee an die Spitze gekämpft. Positiv wirksam ist die Möglichkeit der Rekrutierung von Arbeitskräften im benachbarten Frankreich.

Zürich mit seinen Finanzdienstleistungen ist zwar das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Schweiz geblieben, wurde aber bei den Neugründungen vom Genfersee auf Platz Zwei verdrängt. In diesen beiden führenden Wirtschaftsregionen haben allein 45 % aller wachstumsstarken Unternehmen mit mehr als 20 % Wachstum innert der letzten drei Jahre ihren Sitz. Regionen wie das Mittelland und die übrigen Schweizregionen folgen dem erst nach. Gleichwohl steht auch in den übrigen Regionen das Rad nicht still. Selbst in Berg- und Randregionen wie Graubünden (887), Wallis (2.576) und Tessin (2.949) entstanden viele neue Unternehmen.

Das Schweizer Steuersystem

Größtenteils günstige Steuern für Unternehmen in der Schweiz machen den Standort attraktiv
Größtenteils günstige Steuern für Unternehmen in der Schweiz machen den Standort attraktiv

Die schweizerische Gewinnsteuer ist in den Kantonen unterschiedlich hoch, aber laut einem OECD-weiten Vergleich weit unterdurchschnittlich in Europa. Die Steuer kann auch in einzelnen Gemeinden abweichen. Die niedrigsten Unternehmenssteuern werden mit etwa 12,5 % im Kanton Luzern erhoben, Spitzenreiter ist mit knapp 25 % Genf. Auch der Bund besteuert Unternehmensgewinne, und zwar mit effektiv 7,8 % des Reingewinns für Kapitalgesellschaften. Einige Kantone und Gemeinden besteuern ebenfalls mit einem festen Prozentsatz, andere Kanton setzen mehrere progressive Sätze je nach Gewinnhöhe ein. Diese lokalen Steuern werden bei der Gewinnberechnung für die Bundessteuer als Kosten abzogen. Manche Kantone wie der Kanton Jura sehen für Unternehmensneugründungen in der Startphase Steuererleichterungen auch für Investoren vor. Der Bund gewährt außerdem für gewerbliche Unternehmen in bestimmten strukturschwachen Gebieten Steuererleichterungen. Alle Steuerarten werden von einer einzigen Stelle bei der kantonalen eidgenössischen Steuerverwaltung eingezogen.

Auch die Einkommen und Gewinne von natürlichen Personen, wie es zum Beispiel Einzelunternehmen sind, werden von Bund und Kantonen besteuert. Diese Steuern liegen unter dem in Europa üblichen Durchschnittssatz, sind aber abhängig von der Gewinnhöhe progressiv gestaltet. Sie schwanken im maximalen Steuersatz für den höchsten Gewinn zwischen 23 % in Zug und 44 % in Genf. Gar nicht besteuert werden in der Schweiz private Kapitalgewinne, zum Beispiel aus Geldanlagen. Mit nur 7,7 % ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz sehr niedrig.

Vorteile einer Unternehmensgründung in der Schweiz

  • In der Schweiz gibt es ein sehr innovatives Unternehmensumfeld. Hier steht wenig still und viel wird bewegt. Die Kultur im öffentlichen Raum, beim Staat und in der Wirtschaft ist neugierig und auf Innovation eingestellt. Laut World Growth Competitiveness Index liegt die Schweiz bei der Innovationskraft auf Platz 3 hinter Hongkong und den USA.
  • Das politische und rechtliche Unternehmensumfeld ist äußerst stabil. Die Schweiz liebt zwar die Innovation bei Unternehmen und Technologien, aber hält gerne die Rahmenbedingungen unverändert. Das gilt schon deshalb, weil für die meisten politischen Änderungen die Zustimmung der Volksmehrheit erforderlich ist. Das macht für Unternehmen diese Rahmenbedingungen gut planbar. Laut Global Entrepreneurship Monitor liegt die Schweiz bei diesen Rahmenbedingungen im Vergleich zu den meisten anderen Ländern weit vorne. Gelobt werden vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen, Infrastruktur, Hochschulen, Wissenstransfer in die Praxis, Forschung und Entwicklung und Markdynamik.
  • Mit teils durchaus risikofreundlichen Bankkrediten sind bei realistischen Business-Plänen die Aussichten auf eine Startfinanzierung gut. Über drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften kann jedes KMU in den Genuss von Bundesbürgschaften kommen, die den Zugang zu Bankkrediten erleichtern. Im Tourismus hilft die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit. Die Zinsen für Kredite sind in der Schweiz traditionell auch sehr günstig.
  • Zusätzlich stehen in der Schweiz mit ihrer ausgeprägten Finanzmarktkultur und funktionierende Risiko-Kapital-Verteilungsmechanismen (Venture-Kapital) für die Beteiligungsfinanzierung, etwa durch Business-Angels und Venture Capital Gesellschaften, für innovative Unternehmer bereit. Laut Invest Europe (EVCA) Yearbook 2016 führt die Schweiz die Liste des Anteils europäischer Länder mit hohem Venturekapitaleinsatz an, nur Finnland liegt davor. Beratung gibt es dazu bei der Schweizerischen Vereinigung für Unternehmensfinanzierung SECA.
  • Die Schweiz tut viel, um Unternehmensneugründungen zu fördern, auch wenn der Bund das aus ordnungspolitischen Gründen bisher für sich ablehnt. In jedem Kanton gibt es eine regionale Standortförderung, die beim Weg durch die Behörden und bei der Beschaffung von Grundstücken oder Büroflächen hilft. Diese kantonalen Standortführer stehen mit einem ganzen Fächer von Förderungsmöglichkeiten bereit. Jeder Unternehmer muss überzeugende Businesspläne und Konzepte vorlegen. Auf dieser Grundlage gibt es gute Chancen. Die Förderungen in den Kantonen sind verschieden. Zu ihnen zählen je nach Kanton etwa Zinskostenbeiträge, Forschungsbeiträge, Investitionshilfen, Marktstudien, Gründungshilfen und andere Förderungen. Die meisten Angebote gibt es in den Kantonen Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Tessin, Wallis und Waadt am Genfersee.
  • Die Steuersätze in der Schweiz liegen für Kapitalgesellschaften teilweise erheblich unter denen in der EU.

Nachteile einer Unternehmensgründung in der Schweiz

  • Die Schweiz besitzt eine besonders hohe Lebensqualität. Die Lebenshaltungskosten sind in der Schweiz infolgedessen hoch. Dies führt im internationalen Vergleich zu deutlich höheren Personal- und Lohnkosten. Liegen die durchschnittlichen Arbeitskosten je Stunde im Durchschnitt der 28 EU-Länder bei 24,5 Euro, betragen sie in der Schweiz mit 51,25 Euro das Doppelte.
  • Gewerbliche Flächen sind in der Schweiz knapp. Infolgedessen sind die wenigen bereitstehenden Gewerbeflächen teuer. Die Schweiz stellt sich immer stärker auf den Dienstleistungssektor und auf die Dienstleistungsbereiche innerhalb der Industrie ein. Grundsätzlich wird schon wegen der steuerlichen Vorteile eher die Ansiedlung von weiteren Holdinggesellschaften als die Gründung neuer größerer Gewerbebetriebe in der Schweiz erwartet.
  • Aufgrund des hohen Wohlstands- und Beschäftigungsniveaus ist in im Management, in der Medizin und in technischen Berufen in der Schweiz der Fachkräftemangel teilweise hoch. Dennoch wurde der Zuzug aus dem ausland jüngst erschwert. „Bereits heute bekunden etwa Startup-Firmen Mühe, Spezialisten aus dem Ausland zu rekrutieren“ schrieb die Neue Zürcher Zeitung am 21.2.2018.
  • Die Gründung von Kapitalgesellschaften ist nicht ganz unkompliziert und erfordert Geduld. Die Zulassungsgeschwindigkeit variiert in den Kantonen. Wer es ganz eilig hat, kann eine fertige Mantelgesellschaft kaufen, wie sie von manchen Steuerberatern angeboten werden.
  • Die Schweiz besitzt zwar Verträge mit der EU, ist aber nicht Mitglied der Europäischen Union. Zwar besteht gegenseitig Zugang zum Binnenmarkt, die Fachkräfterekrutierung aus der EU ist jedoch nicht immer ganz einfach. Die Schweiz muss eine Reihe europäischer Regelungen übernehmen, darf aber in den Gremien der EU nicht mitbestimmen. An manchen Förderprogrammen der EU wie dem Forschungsprogramm Horizon ist die Teilnahme schwieriger als für andere europäische Länder. Zwischen der Schweiz und der EU finden ständig intensive Verhandlungen statt, deren Ausgang nicht immer absehbar ist. Das bringt eine gewisse Instabilität in die stabilen Rahmenbedingungen der Schweiz. Unter dem Strich sind jedoch die Nachteile gering.

Meilensteine auf dem Weg zur Unternehmensgründung

Am Anfang steht die Entscheidung, ob es eine überzeugende Geschäftsidee gibt, die das Risiko einer Unternehmensgründung lohnt. Idealerweise ist das Geschäftsmodell innovativ, dann besitzt es hohe Förderchancen, hohe Gewinnaussichten, aber auch ein hohes Risiko. Es ist gut, wenn der Firmengründer oder die Firmengründerin bereits Branchenerfahrung und damit ein gewisses Grundwissen über die Branche hat.

Wir nennen hier wichtige Meilensteine für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz:

  1. Bildung eines Projektteams
  2. Festlegung des Standortes nach Beratung unter Umständen durch mehrere Standortförderer
  3. Aufstellung eines Projektplanes mit der Festlegung, wer in welchen Zeiträumen welche Aufgaben übernimmt
  4. Beschaffung der Grunddaten für den Businessplan
  5. Erstellung des Businessplanes (siehe nächster Abschnitt)
  6. Vorläufige Verabschiedung des Businessplanes im Team
  7. Schrittweise grafische und inhaltliche Fortentwicklung des Businessplanes
  8. Es folgt die Entscheidung über die zu wählende Rechtsform des Unternehmens. In den folgenden Abschnitten sind die möglichen Rechtsformen mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt.
  9. Erste Kontaktaufnahme mit potenziellen Finanziers (Banken, Förderung, Risikokapital) auf der Grundlage des Businessplans. Für diesen Termin wird eine Präsentation erstellt, die Beteiligten werden vorgestellt.
  10. Prüfung im Portal der Bewilligungen und reglementierten Berufe in der Schweiz, ob für die geplante Tätigkeit eine behördliche Genehmigung erforderlich ist
  11. Gründung der Firma wie bei den einzelnen Rechtsformen beschrieben
  12. Durchführung des Handelsregistereintrags über das Portal EasyGov, falls gewünscht oder je nach Rechtsform (siehe unten) erforderlich.
  13. Anmeldung bei der Ausgleichskasse AHV, bei der Mehrwertsteuer für die Unternehmensidentifikation UID und bei der Unfallversicherung, möglich über das Bundesportal EasyGov. Unfallversicherungen sind für den Einzelunternehmer freiwillig, jedoch bei Beschäftigung von Mitarbeitern obligatorisch. Die Anmeldung ist, falls ein solcher erforderlich ist, erst nach dem Handelsregistereintrag möglich.

Erstellung des Businessplans

Ein guter Businessplan erhöht die Erfolgsaussichten eines Startups
Ein guter Businessplan erhöht die Erfolgsaussichten eines Startups

Wichtigste Grundlage für die eigene Einschätzung und für die Förderbereitschaft durch Standortförderung und Finanziers ist der Businessplan. Die Standortförderer beraten gerne bei der Aufstellung des Businessplans. Auf der Internetseite des Schweizer Bundesrates gibt es ein KMU Portal, auf dem Musterpläne zum Herunterladen veröffentlicht sind. Ein Businessplan entsteht in einem Prozess, der von der ersten Ideenfindung über die Diskussion mit Freunden oder potenziellen Partnern und Mitarbeitern im Projektteam bis hin zu einem ausformulierten Papier führt.

Der Plan sollte Angaben mindestens über die folgenden Inhalte haben:

  • Wer sind die Macher? Welches Team steht hinter dem Projekt?
  • Firmenname und Firmensitz sollten bestimmt werden.
  • Was ist das Produkt? Wie sieht es aus und wie wird es hergestellt? Ist daran etwas Besonderes, was andere herkömmliche Produkte oder Dienstleistungen in der Branche nicht aufweisen? Welchen Vorteil hat der Kunde von diesem Produkt? Kann und muss das Produkt vor Kopien geschützt werden?
  • Was ist das Ziel für das neue Unternehmen? Welche Märkte sollen abgedeckt, welche Größen erreicht werden?
  • Wer sind die potenziellen Kunden? Wo sind diese Kunden? Wie können sie erreicht werden? Wie groß ist der Markt für das Produkt im Zielgebiet?
  • Über welche Kanäle (Großhandel, Einzelhandelsladen, Internet, weitere) wird das Produkt vertrieben?
  • Wie werden die Beziehungen zu den Kunden gepflegt (Beschwerdemanagement, Kundenbindung, Kommunikation)?
  • Wie sieht das Wettbewerbsumfeld aus? Die wichtigsten Wettbewerber sollten genau beobachtet werden.
  • Wie wird das Marketing gestaltet? Mit welchen strategischen Mitteln werden die Unternehmensziele in die Praxis umgesetzt? Wie soll das Produkt in den Markt eingeführt werden, wie sind die Preise zu gestalten? Die Umsatzziele sollten aus der Markteinschätzung und dem Marketingplan abgeleitet werden.
  • Müssen spezielle Infrastrukturen für die Herstellung des Produkts organisiert werden (vom Werkzeug für den Tischler bis zum Rechenzentrum für das Internet-Start-Up)? Wer werden die wichtigsten Lieferanten und Partner sein?
  • Was sind die möglichen Einnahmequellen? Wie ist deren Entwicklung über die Zeit einzuschätzen? Es sollten Reserven für unvorhergesehen auftretende Hemmnisse und eine langsame Entwicklung eingeplant werden.
  • Welche Kosten werden für Investition und Betrieb entstehen?
  • In einer Risiko-Analyse sollte geprüft werden, welche Risiken für die Unternehmenszukunft bestehen und wie ihnen vorgebeugt werden kann.
  • Eine Planerfolgsrechnung wird auf Basis der Kosten-Einnahmeplanung erstellt.
  • Auf dieser Grundlage ist ein Finanzplan zu fertigen. Wie sollen die Kosten finanziert werden? Dies erfordert eine Finanzierungsplanung auf Basis der geplanten Investitionen und eine Liquiditätsplanung für den erwarteten Erlösverlauf, am besten mit dem Varianten Worst Case, Plan und Best Case.
  • Wer wird die Ziele im Management und in allen Sektoren umsetzen? Die Personalplanung ist ein zentraler Bestandteil des Businessplans.

Dem Plan wird eine Kurzfassung in Form einer Management Summary vorangestellt. Liegt der Businessplan einmal vor, ist einer großer Schritt getan. Es ist nicht schädlich, zunächst mit einem Entwurf zu arbeiten. Der Plan kann in den nächsten Schritten perfektioniert werden.

Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz

Einzelunternehmen sind gut geeignet für Unternehmen, die eng mit der gründenden Person in Verbindung stehen. Das sind oftmals Gründer wie Architekten, Handwerker, Ärzte, Anwälte und lokale Handelsfirmen. Das Einzelunternehmen ist die am häufigsten in der Schweiz gewählte Rechtsform und bei Gründern beliebt. Das Einzelunternehmen birgt aber auch Nachteile. Je nach Vorhaben wird der Gründer entscheiden, ob diese Rechtsform für ihn geeignet ist.

Vorteile der Gründung eines Einzelunternehmens

  • Formlose, einfache Gründung ermöglicht schnellen Start
  • Ein Eintrag in das Handelsregister ist nur dann erforderlich, wenn das Gewerbe kaufmännisch geführt wird und der Jahresumsatz 100’000 Franken übersteigt.
  • Ein Grundkapital muss nicht eingezahlt werden.
  • Die Gründungskosten sind geringer als bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft.
  • Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Unternehmen und den Anteile besitzenden Unternehmern, in deren Privateinkommen Firmengewinne fließen, wird vermieden. Der Gewinn wird nur einmal besteuert.
  • Es braucht keine weiteren Unternehmensorgane. Der Einzelunternehmer hat das uneingeschränkte Sagen.

Nachteile der Gründung eines Einzelunternehmens

  • Die Einzelunternehmung ist nicht für Teamprojekte mit mehreren führenden Beteiligten geeignet.
  • Der Geschäftsinhaber haftet für alle entstehenden Risiken ohne Einschränkung mit seinem gesamten Vermögen.
  • Es ist weitaus schwerer als bei einer Kapitalgesellschaft, Unternehmensanteile zu übertragen.
  • Der Zugang zum Kapitalmarkt ist deutlich schwieriger als bei Kapitalgesellschaften.
  • Der Firmenname ist nur in einem begrenzten Gebiet geschützt.
  • Bei Handelsregistereintrag ist keine Anonymität möglich.

In fünf Schritten zur Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz

  1. Die Vorbereitung erfolgt wie in den Abschnitten Meilensteine und Businessplan (siehe oben) geschildert.
  2. Festlegung des Namens, der beim Einzelunternehmen den Namen des Inhabers als Teil enthalten muss. Zusatzbestandteile sind möglich, es darf aber nicht ein Gesellschaftsverhältnis mit anderen Personen („Schulz und Meier“) angedeutet werden.
  3. Bestimmung der Firmenadresse, Festlegung des Firmensitzes
  4. Das Unternehmen kann sofort operativ starten.
  5. Falls erforderlich oder gewünscht, wird der Handelsregistereintrag durchgeführt. Einzelunternehmen werden am einfachsten über das Bundesratsportal EasyGov eingetragen. Die Anmeldung kostet etwa 200 bis 300 Franken.

Gründung einer GmbH in der Schweiz

Unternehmer, die im Team ein Unternehmen gründen wollen oder große Projekte beabsichtigen, sind mit einer Kapitalgesellschaft besser beraten. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in der Schweiz weniger beliebt als in Deutschland, gewinnt aber auch dort zunehmend an Image.

Vorteile der Gründung einer GmbH

  • Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. In ihr können Organe aufgestellt und Rechte und Pflichten verteilt werden. Das Kapital kann auf mehrere Personen verteilt werden, die dann in der Gesellschafterversammlung Stimmrecht entsprechend ihrer Kapitalanteile haben.
  • Der Unternehmer und die anderen Eigentümer haften nur mit ihrem eingezahlten Kapital und nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.
  • Das Kapital kann in Form von Sach- oder Geldeinlagen erbracht werden und muss mindestens 20’000 Franken betragen.
  • Bei Verkauf von Kapitalanteilen mit Wertsteigerung ist der Gewinn steuerfrei.
  • Die spätere Umwandlung in eine Aktiengesellschaft ist möglich.

Nachteile der Gründung einer GmbH

  • In der Gründungsphase bis zur Einzahlung des Stammkapitals haften alle Gesellschafter gemeinsam.
  • Die Rechtsform gilt als etwas weniger renommiert als die der AG.
  • Die Gründung einer GmbH ist kostenintensiver und dauert länger als die Gründung einer Einzelunternehmung.
  • Organe, Kapital und Einlagen sind im Handelsregister öffentlich.
  • Die Gründung einer GmbH muss wie die Gründung jeder Kapitalgesellschaft beim Notar öffentlich beurkundet werden.
  • Der Verwaltungsaufwand ist mit Protokollen, Organversammlungen und komplexeren Steuerformularen höher als bei einer Einzelfirma.
  • Die GmbH unterliegt der Doppelbesteuerung. Die GmbH muss zunächst ihren Reingewinn vor Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter versteuern. Die Gesellschafter müssen ihnen eventuell zufließende Gewinne separat nochmals versteuern. Zudem ist das Stammkapital für dessen Anteilseigner vermögenssteuerpflichtig.

In zwölf Schritten zur Gründung einer GmbH in der Schweiz

  1. Unternehmerische Vorbereitung wie in den Abschnitten Meilensteine und Businessplan (siehe oben) dargelegt.
  2. Festlegung des Namens, der den Begriff GmbH in seiner Abkürzung oder ausgeschrieben enthalten muss. Der Name sollte schon vor dem Handelsregistereintrag mit dem Registeramt abgeklärt werden.
  3. Bestimmung der Firmenadresse, Festlegung des Firmensitzes
  4. Bestimmung der Gesellschafter und der Geschäftsführung; Gesellschafter können Personen oder juristische Personen sein. Möglich ist, dass es nur einen Gesellschafter gibt. Einzelne Gesellschafter können Anteile ab 100 Franken Wert halten.
  5. Kalkulation und Sicherstellung der Gründungskosten
  6. Formulierung eines Gesellschaftsvertrages mit Unterstützung eines Beraters; es sollte mit Beratungskosten zwischen 600 und 2’000 Franken gerechnet werden.
  7. Öffentliche Beurkundung der Gründung beim Notar, Festlegung der Gesellschafterversammlung und der Revisionsstelle. Für die Beurkundung ist mit Notariatskosten zwischen 600 und 2’000 Franken zu rechnen.
  8. Eröffnung eines Bank-Sperrkontos, auf das die Gesellschafteranteile bis zum Abschluss des Handelsregistereintrages unangetastet verbleiben müssen.
  9. Einzahlung des Gesellschaftskapitals oder Einlage der Sacheinlagen („Liberierung“)
  10. Eintrag ins Handelsregister, nach der notariellen Beurkundung auch über EasyGov möglich. Erst mit dem Eintrag entsteht die AG als juristische Person. Hier muss mit Kosten von ca. 600 Franken gerechnet werden. Liegt das Gesellschafterkapital über 200’000 Franken, wird es teurer.
  11. Liegt das Gründungskapital über einer Million Franken, muss eine Emissionsabgabe in Höhe von 1 % des Kapitalwertes entrichtet werden.
  12. Falls noch nicht geschehen, weitere Schritte und Anmeldungen wie unter „Meilensteine“ oben beschrieben, durchführen.

Gründung einer AG in der Schweiz

Die Aktiengesellschaft ist in der Schweiz verbreitet und gilt als die prestigeträchtigste Rechtsform für ein Unternehmen. Gedacht für Unternehmen mit erhöhtem Investitionsbedarf, hat sie sich in der Schweiz als Standardform für gewinnorientierte Unternehmen etabliert. Die AG ist in der Schweiz mit 112’518 Unternehmen die am häufigsten gewählte Rechtsform bei den Kapitalgesellschaften. Auch die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) muss beim Notar öffentlich beurkundet werden.

Vorteile der Gründung einer Aktiengesellschaft

  • Die Haftung der Aktionäre ist auf das Aktienkapital beschränkt.
  • Die Gesellschaftsanteile sind als Aktien leicht handelbar. Einschränkungen sind möglich.
  • Der Aktienbesitz darf im Gegensatz zum Besitz von GmbH Anteilen anonym bleiben.
  • Das Image der AG ist hoch. Der Zugang zum Kapitalmarkt ist noch einfacher als bei der GmbH, die Kreditwürdigkeit gilt als allgemein hoch. Die Generalversammlung kann das Aktienkapital erhöhen, das dem Unternehmen dann unbegrenzt und zinsfrei zur Verfügung steht, wenn Käufer gefunden werden.
  • Die Generalversammlung bestimmt den Verwaltungsrat, die Statuten und die Revisionsstelle. Zwischen Verwaltungsrat und Vorstand besteht eine ideale Arbeitsteilung. Der Verwaltungsrat ist stärker als der Deutsche Aufsichtsrat und kann auch operative Aufgaben an sich ziehen. Er ernennt den Vorstand, dessen Stellung schwächer ist als in einer GmbH, und delegiert Aufgaben an ihn. Die Oberleitung der Gesellschaft durch den Verwaltungsrat ist nicht delegierbar. Der Verwaltungsrat eignet sich für eine demokratische Kontrolle des Unternehmens.
  • In einem Aktionärsbindungsvertrag können auch langfristig gegenseitige Abreden der Gründungsaktionäre gesichert werden.

Nachteile der Gründung einer Aktiengesellschaft

  • Die Gründung einer AG ist erheblich komplexer und kostenintensiver als die Gründung einer GmbH
  • Bei fahrlässigem oder strafbarem Verhalten können Vorstand und Verwaltungsrat mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden.
  • Das Gründungskapital muss bei mindestens 100’000 Franken liegen, bei Gründung muss die Hälfte liberiert sein.
  • Die Gründungskosen für die öffentliche Beurkundung durch den Nator, das Handelsregister und Berater sind hoch.
  • Der Verwaltungsaufwand übersteigt den der GmbH deutlich. Die GmbH besitzt nur zwei Organe, die AG jedoch drei.
  • Der Gesellschaftsgewinn und die Dividenden unterliegen der Doppelbesteuerung.
  • Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften hinsichtlich Reservenbildung und einige weitere Bilanzierungsvorschriften.

In zwölf Schritten zur Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz

  1. Unternehmerische Vorbereitung wie in den Abschnitten Meilensteine und Businessplan (siehe oben) dargelegt.
  2. Festlegung des Namens, der den Begriff Aktiengesellschaft in seiner Abkürzung oder ausgeschrieben enthalten muss. Der Name sollte schon vor dem Handelsregistereintrag mit dem Registeramt abgeklärt werden und muss sich deutlich von allen anderen Namen von Aktiengesellschaften in der Schweiz unterscheiden.
  3. Bestimmung der Firmenadresse, Festlegung des Firmensitzes
  4. Bestimmung der Gründungs-Aktionäre, des Verwaltungsrates (über die Generalversammlung) und der Geschäftsführung (über den Verwaltungsrat); Aktionäre können Personen oder juristische Personen sein. Ein Aktionär als alleiniger Aktionär ist möglich.
  5. Kalkulation und Sicherstellung der Gründungskosten
  6. Formulierung der Statuen mit Unterstützung eines Beraters; es sollte mit Beratungskosten zwischen 1’000 und 4’000 Franken gerechnet werden.
  7. Durchführung der Gründungs-Generalversammlung
  8. Öffentliche Beurkundung der Gründung beim Notar, Festlegung der Gesellschafterversammlung und der Revisionsstelle. Für die Beurkundung ist mit Notariatskosten zwischen 800 und 2’500 Franken zu rechnen.
  9. Einzahlung des Aktienkapitals oder Einlage der Sacheinlagen („Liberierung“) in Höhe von mindestens 50’000 Franken.
  10. Eintrag ins Handelsregister, nach der notariellen Beurkundung auch über EasyGov möglich. Erst mit dem Eintrag wird die Aktiengesellschaft Rechtsperson. Hier muss mit Kosten von ca. 600 Franken gerechnet werden. Liegt das Aktienkapital über 200’000 Franken, wird es teurer.
  11. Liegt das Gründungskapital über einer Million Franken, muss eine Emissionsabgabe in Höhe von 1% des Kapitalwertes entrichtet werden.
  12. Falls noch nicht geschehen, weitere Schritte und Anmeldungen wie unter „Meilensteine“ oben beschrieben, durchführen.

Unternehmensgründungen in der Schweiz als Ausländer ohne Schweizer Wohnsitz

Gründung einer Firma in der Schweiz ist auch für Ausländer ohne Wohnsitz möglich - Dank Treuhand-Service
Gründung einer Firma in der Schweiz ist auch für Ausländer ohne Wohnsitz möglich – Dank Treuhand-Service

Auch Ausländer können im Rahmen der mit der EU vereinbarten Niederlassungsfreiheit und auch dann, wenn sie von außerhalb der EU kommen, Unternehmen in der Schweiz gründen. Nach dem Prinzip der Wohnbesitzsteuer wird ihr Privateinkommen am Wohnsitz besteuert. Anders ist es mit ihren Kapitalgesellschaften, die am Sitz in der Schweiz besteuert werden. Für die hier diskutierten drei Möglichkeiten gelten die folgenden Regeln.

Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz als Ausländer

Wer als EU-Ausländer ein Einzelunternehmen betreiben will, muss am Betriebsort anwesend sein. Diese Anwesenheit wird durch Domizil-Serviceunternehmen simuliert. Ausländer benötigen eine Aufenthaltsbewilligung und eine Arbeitsbewilligung, die sie in aller Regel im Rahmen der mit der EU vereinbarten Personenfreizügigkeit erhalten werden. Ausländer aus anderen Staaten werden nur bei besonders hohen Qualifikationen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Spezielle Bestimmungen gelten für Ausländer aus dem jüngsten EU-Mitgliedsland, Kroatien. Hat der Ausländer keine Aufenthaltsbewilligung, die er nur mit Wohnsitz in der Schweiz erhalten wird, kann kein Einzelunternehmen gründen.

Allerdings bieten viele Treuhandunternehmen Domiziladressen an. Diese Domizile gelten dann offiziell als Wohnsitz und Anschrift des Einzelunternehmers. Seine Firmengewinne werden in der Schweiz versteuert. Kann er jedoch dem deutschen Finanzamt nicht seine Anwesenheit im Domizil für einige Monate nachweisen, wird er an seinem Wohnsitz in Deutschland nochmals versteuert werden. In der Schweiz gilt er als Grenzgänger. Diese Konstruktion ist weiterhin nur dann möglich, wenn der tatsächliche Wohnsitz nicht weiter als 30 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt ist. Es könnten weitere Risiken drohen. Die Kosten für den Domizilservice müssen zu den Gründungskosten hinzugerechnet werden.

Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft als Ausländer in der Schweiz

Soll ein Unternehmen in der Schweiz gegründet werden, ist die Kapitalgesellschaft die bessere, jedenfalls weniger komplexe Lösung. Kapitalgesellschaften können auch durch Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz gegründet und betrieben werden. Alle Verwaltungsratsmitglieder können Nicht-Schweizer sein. Ein Verwaltungsratsmitglied bei der AG, bei der GmbH mindestens einer der Geschäftsführer, müssen allerdings ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, vertretungsberechtigt sein und über die erforderliche Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltsbewilligung verfügen. Diese Person muss bei der AG Zugang zum Aktienbuch sowie zum Verzeichnis über die Inhaberaktionäre und über die der Gesellschaft gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen haben. Hierfür kann ein für diese Dienstleistung honorierter Treuhänder eingesetzt werden.

Weiterführende Infos zum Thema Firmengründung in der Schweiz – Linkliste

  • Offizielles KMU Portal für kleine und mittlere Unternehmen in der Schweiz – Tipps vor dem Start und Hilfsangebote zur Firmengründung: kmu.admin.ch
  • Tipps zum Thema „Sich selbständig machen“ des Bundes und der Kantone der Schweiz: ch.ch
  • Liste von Anlaufstellen, die für die Gründung einer schweizer Firma notwendig sind: gruenden.ch
  • Die Wirtschaftskammer Österreich gibt Tipps und Unterstützung für Österreicher, die am Standort Schweiz gründen wollen: wko.at
  • Gründerportal mit Infos zu Kosten einer Gründung in der Schweiz und Hilfestellung bzw. Vermittlung von Ansprechpartnern & Service-Dienstleistern: startup.ch
  • Info-Seite für Startups – guter Eventkalender und aktuelle Startup-News: startwerk.ch

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