Sofortkredit / Kleinkredit

Kredit trotz Betreibung in der Schweiz aufnehmen

Für viele Menschen ist es kein Problem, einen Kredit aufzunehmen, allerdings gibt es auch umgekehrte Fälle, in denen sich entsprechende Probleme einstellen. In der Schweiz kann etwa eine Betreibung ein Hindernis darstellen, was die Kreditaufnahme anbelangt.

Was ist eine Betreibung?

Kommen wir erst einmal dazu, was eine Betreibung ist und welche Folgen sich aus einer solchen ergeben. Bei der Betreibung handelt es sich um die schweizerische Form der Zwangsvollstreckung in Geldforderungen.

Als gesetzliche Grundlage für die Betreibung ist das schweizerische Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Dieses stammt ursprünglich aus dem Jahr 1889, die aktuelle Fassung ist seit 1997 in Kraft.

Wie lange bleibt die Betreibung bestehen?

Wer das Ziel einer Betreibung geworden ist, der wird sich natürlich vor allem fragen, wie lange diese Betreibung bestehen bleibt. Diese wird in das Betreibungsregister eingetragen und lässt sich bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen auch von einem Vertragspartner einholen.

Grundsätzlich bezieht sich der Auszug auf die vergangenen fünf Jahre, wobei die letzten drei Jahre jeweils detailliert aufgeführt werden. Dementsprechend kann auch ein Eintrag einer Betreibung bis zu fünf Jahre lang im Auszug zu sehen sein.

Wie lässt sich die Betreibung aus der ZEK löschen?

Dies ist aber nicht immer und nicht zwangsläufig der Fall, denn es ist möglich, eine Betreibung aus der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation ) löschen zu lassen. Wer eine Betreibung löschen lassen möchte, findet die Voraussetzungen hierfür im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.

In dessen Art. 8a Abs. 3 SchKG sind diese aufgelistet (via admin.ch):

Die Ämter geben Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn:

a.
die Betreibung nichtig ist oder aufgrund einer Beschwerde oder eines gerichtlichen Entscheids2 aufgehoben worden ist;
b.
der Schuldner mit einer Rückforderungsklage obsiegt hat;
c.
der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen hat;
d.
der Schuldner nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, sofern der Gläubiger nach Ablauf einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis nicht erbringt, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages (Art. 79-84) eingeleitet wurde; wird dieser Nachweis nachträglich erbracht oder wird die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.

Kredit trotz Betreibung möglich?

Wer einen Kredit trotz Betreibung erhalten möchte, der muss hierbei diverse Aspekte beachten. Zunächst einmal ist immer zu raten, eine bezahlte Betreibung aus dem Register löschen zu lassen, damit sich eine solche nicht negativ auf die Kreditvergabe auswirken kann.

Bei einer offenen Betreibung ist es quasi unmöglich, einen Kredit zu erhalten, weshalb Sie hierbei auch nicht auf unseriöse Anbieter zurückgreifen sollten. Wenn hingegen „nur“ eine bezahlte Betreibung vorliegt, dann sollte ein Kredit möglich sein, allerdings ist dies immer im Einzelfall zu betrachten.

Tipps zur Kommunikation

Gegen wen eine Betreibung vorliegt und wer dennoch einen Kredit aufnehmen möchte, der kann mit einer passenden Kommunikation für Abhilfe sorgen. Etwa dann, wenn die Betreibung bereits bezahlt wurde, aber noch nicht gelöscht wurde, kann mittels Kommunikation eventuell geholfen werden.

Ansonsten gilt natürlich: die Betreibung so schnell wie möglich zu bezahlen und dann eine Löschung aus dem Register beantragen. Auf diesem Wege ist es dann auch vermutlich relativ problemlos möglich, einen Kredit trotz Betreibung zu erhalten.

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